Der BUGY ist der Berufsverband Unabhängiger Gesundheitwissenschaftlicher YogaLehrer und wurde gegründet von Yoga-Lehrenden, die sich in ihrem professionellen Tun einer gesundheitswissenschaftlichen Begründung ihrer Lehrinhalte verpflichtet fühlen.
Krankenkassen erkennen Maßnahmen der Gesundheits-förderung nach § 20 SGB V bzw. auch nach § 43, 2 SGB V als Patiententraining an. Als Firmeninhaber können Sie 500,- EUR für Ihre Mitarbeiter bzw. auch für sich selbst als Ausgaben steuerlich geltend machen.